AGB

I. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Warenlieferungen, Elektroinstallationen, Kundendienst-, Reparatur- und Montagearbeiten zwischen der Ketz & Behnke Elektrotechnik GmbH & Co. KG, Albert-Einstein-Ring 2g, 25451 Quickborn, und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer), soweit sie wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen wurden.

Die Gesellschaft wird durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin CK Verwaltung GmbH vertreten, diese durch den Geschäftsführer Christopher Ketz. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

II. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme eingreift.

Soweit ein Widerrufsrecht besteht, werden die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular gesondert zur Verfügung gestellt. Dieser allgemeine Hinweis ersetzt die konkrete Widerrufsbelehrung nicht.

Soll auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung begonnen werden, werden die hierfür gesetzlich erforderlichen Erklärungen gesondert eingeholt. Der bloße Beginn der Arbeiten lässt das Widerrufsrecht nicht automatisch entfallen. Es gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Ausnahmen.

III. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Vertragsschluss und Vertragssprache

Ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Maßgeblich sind die jeweils vereinbarten Leistungen und Preise. Unsere Angebote sind innerhalb einer darin genannten Annahmefrist verbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als freibleibend oder unverbindlich gekennzeichnet sind. Bei einem ausdrücklich unverbindlichen Angebot kommt der Vertrag erst durch unsere Annahme des Kundenauftrags zustande, etwa durch eine Auftragsbestätigung oder den Beginn der vereinbarten Ausführung. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Vertragssprache ist Deutsch.

2. Lieferung

Lieferort und Liefertermin werden im jeweiligen Auftrag vereinbart. Für die Lieferung, den Gefahrübergang und die Folgen von Lieferverzögerungen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

3. Preise, Zahlung und Eigentumsvorbehalt

Maßgeblich sind die vereinbarten Preise. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich der jeweils anwendbaren gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben. Zusätzliche Versand-, Verpackungs- oder Lieferkosten fallen nur an, wenn sie vor Vertragsschluss mitgeteilt und vereinbart wurden.

Bei reinen Warenkäufen ist der Rechnungsbetrag nach Lieferung und Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig, soweit keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde. Für Werkleistungen gelten die Zahlungsregelungen unter Abschnitt IV. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung des jeweiligen Kaufpreises unser Eigentum, soweit der Eigentumsvorbehalt nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften, etwa durch einen Einbau, erlischt.

1. Vertragsschluss und Vertragssprache

Ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Maßgeblich sind die jeweils vereinbarten Leistungen und Preise. Unsere Angebote sind innerhalb einer darin genannten Annahmefrist verbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als freibleibend oder unverbindlich gekennzeichnet sind. Bei einem ausdrücklich unverbindlichen Angebot kommt der Vertrag erst durch unsere Annahme des Kundenauftrags zustande, etwa durch eine Auftragsbestätigung oder den Beginn der vereinbarten Ausführung. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Vertragssprache ist Deutsch.

2. Lieferung

Lieferort und Liefertermin werden im jeweiligen Auftrag vereinbart. Für die Lieferung, den Gefahrübergang und die Folgen von Lieferverzögerungen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

3. Preise, Zahlung und Eigentumsvorbehalt

Maßgeblich sind die vereinbarten Preise. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich der jeweils anwendbaren gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben. Zusätzliche Versand-, Verpackungs- oder Lieferkosten fallen nur an, wenn sie vor Vertragsschluss mitgeteilt und vereinbart wurden.

Bei reinen Warenkäufen ist der Rechnungsbetrag nach Lieferung und Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig, soweit keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde. Für Werkleistungen gelten die Zahlungsregelungen unter Abschnitt IV. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung des jeweiligen Kaufpreises unser Eigentum, soweit der Eigentumsvorbehalt nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften, etwa durch einen Einbau, erlischt.

1. Vertragsschluss und Vertragssprache

Ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Maßgeblich sind die jeweils vereinbarten Leistungen und Preise. Unsere Angebote sind innerhalb einer darin genannten Annahmefrist verbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als freibleibend oder unverbindlich gekennzeichnet sind. Bei einem ausdrücklich unverbindlichen Angebot kommt der Vertrag erst durch unsere Annahme des Kundenauftrags zustande, etwa durch eine Auftragsbestätigung oder den Beginn der vereinbarten Ausführung. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Vertragssprache ist Deutsch.

2. Lieferung

Lieferort und Liefertermin werden im jeweiligen Auftrag vereinbart. Für die Lieferung, den Gefahrübergang und die Folgen von Lieferverzögerungen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

3. Preise, Zahlung und Eigentumsvorbehalt

Maßgeblich sind die vereinbarten Preise. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich der jeweils anwendbaren gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben. Zusätzliche Versand-, Verpackungs- oder Lieferkosten fallen nur an, wenn sie vor Vertragsschluss mitgeteilt und vereinbart wurden.

Bei reinen Warenkäufen ist der Rechnungsbetrag nach Lieferung und Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig, soweit keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde. Für Werkleistungen gelten die Zahlungsregelungen unter Abschnitt IV. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung des jeweiligen Kaufpreises unser Eigentum, soweit der Eigentumsvorbehalt nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften, etwa durch einen Einbau, erlischt.

1. Vertragsschluss und Vertragssprache

Ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Maßgeblich sind die jeweils vereinbarten Leistungen und Preise. Unsere Angebote sind innerhalb einer darin genannten Annahmefrist verbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als freibleibend oder unverbindlich gekennzeichnet sind. Bei einem ausdrücklich unverbindlichen Angebot kommt der Vertrag erst durch unsere Annahme des Kundenauftrags zustande, etwa durch eine Auftragsbestätigung oder den Beginn der vereinbarten Ausführung. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Vertragssprache ist Deutsch.

2. Lieferung

Lieferort und Liefertermin werden im jeweiligen Auftrag vereinbart. Für die Lieferung, den Gefahrübergang und die Folgen von Lieferverzögerungen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

3. Preise, Zahlung und Eigentumsvorbehalt

Maßgeblich sind die vereinbarten Preise. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich der jeweils anwendbaren gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben. Zusätzliche Versand-, Verpackungs- oder Lieferkosten fallen nur an, wenn sie vor Vertragsschluss mitgeteilt und vereinbart wurden.

Bei reinen Warenkäufen ist der Rechnungsbetrag nach Lieferung und Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig, soweit keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde. Für Werkleistungen gelten die Zahlungsregelungen unter Abschnitt IV. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung des jeweiligen Kaufpreises unser Eigentum, soweit der Eigentumsvorbehalt nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften, etwa durch einen Einbau, erlischt.

4. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte und Verjährungsfristen. Dies gilt auch für die Kosten der Nacherfüllung einschließlich erforderlicher Aus- und Einbaukosten, soweit deren gesetzliche Voraussetzungen vorliegen. Rechte aus einer zusätzlich eingeräumten Garantie bleiben unberührt.

5. Haftung

Wir haften nach den gesetzlichen Vorschriften.

IV. Elektroinstallation, Kundendienst und Montage

1. Anwendungsbereich

Diese Bedingungen gelten für unsere Elektroinstallations-, Kundendienst-, Reparatur- und Montagearbeiten. Dazu zählen auch Zähleranlagen, Baustromanlagen sowie Photovoltaik- und Ladeanlagen. Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Für Arbeiten zur Erfüllung gesetzlicher Mängelansprüche werden keine zusätzlichen Entgelte nach diesen Bedingungen erhoben.

2. Preise und Kostenvoranschläge

Maßgeblich sind die vereinbarten Preise und der vereinbarte Leistungsumfang. Arbeitszeit, Material, Anfahrt und sonstige Kosten werden entsprechend der getroffenen Vereinbarung abgerechnet. Ein Kostenvoranschlag ist nur zu vergüten, wenn dies zuvor ausdrücklich vereinbart wurde. Ob ein Festpreis, eine Kostengrenze oder ein unverbindlicher Kostenanschlag zugrunde liegt, wird im Angebot angegeben.

Ist eine wesentliche Überschreitung eines unverbindlichen Kostenanschlags zu erwarten, informieren wir den Kunden unverzüglich und stimmen das weitere Vorgehen mit ihm ab. Dies gilt unabhängig vom Zeitwert der Anlage. Zusätzliche Leistungen und ihre Vergütung werden mit dem Kunden vereinbart. Die gesetzlichen Rechte bei einer Kostenüberschreitung bleiben unberührt.

3. Kündigung

Es gelten die gesetzlichen Kündigungsrechte. Bei einer freien Kündigung durch den Besteller richtet sich unser Vergütungsanspruch nach § 648 BGB. Ersparte Aufwendungen sowie anderweitiger Erwerb werden nach Maßgabe dieser Vorschrift angerechnet.

4. Zahlungen

Die Schlusszahlung ist nach Abnahme und Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig, soweit keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde. Soweit das Gesetz zusätzliche Voraussetzungen für die Fälligkeit vorsieht, insbesondere eine prüffähige Schlussrechnung bei Bauverträgen, gelten diese zusätzlich. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.

Abschlagszahlungen können nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften für erbrachte Leistungen verlangt werden. Vorauszahlungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung über Höhe und Fälligkeit. Gesetzliche Schutzvorschriften zugunsten von Verbrauchern bleiben unberührt.

5. Mitwirkung des Kunden

Der Kunde ermöglicht uns zum vereinbarten Termin den Zugang zu den betroffenen Räumen und Anlagen und informiert uns über ihm bekannte Gefahren oder Besonderheiten. Weitere Mitwirkungen, etwa die Bereitstellung von Strom oder Arbeitsflächen, werden entsprechend dem jeweiligen Auftrag vereinbart. Unsere eigenen Pflichten zur Arbeitssicherheit bleiben unberührt. Bei fehlender Mitwirkung richten sich die Rechte beider Vertragsparteien nach den gesetzlichen Vorschriften.

6. Ausführungstermine

Vereinbarte Ausführungstermine und Fristen sind verbindlich. Rein vorläufige Terminprognosen werden ausdrücklich als solche bezeichnet. Wird eine Verzögerung erkennbar, informieren wir den Kunden unverzüglich über den Grund und die voraussichtliche Dauer. Die Folgen von Verzögerungen und Leistungshindernissen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

7. Abnahme

Der Kunde ist verpflichtet, das vertragsgemäß hergestellte Werk abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regeln zur Abnahme, insbesondere § 640 BGB einschließlich des besonderen Hinweises in Textform, der gegenüber Verbrauchern für eine fingierte Abnahme erforderlich ist.

8. Sicherungsrechte

Es gelten die gesetzlichen Sicherungsrechte. Ein Unternehmerpfandrecht besteht nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen des § 647 BGB.

9. Mängelrechte

Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte und Verjährungsfristen. Wir bitten darum, festgestellte Mängel möglichst zeitnah mitzuteilen, damit wir sie prüfen können. Eine verspätete Mitteilung schränkt die gesetzlichen Rechte von Verbrauchern nicht ein. Gesetzliche Rechte zur Selbstvornahme bleiben unberührt.

V. Schlussbestimmungen

1. Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Kann eine Streitigkeit über einen Verbrauchervertrag nicht beigelegt werden, erfolgt die gesetzlich vorgeschriebene Information über die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle gesondert in Textform.

Die Universalschlichtungsstelle des Bundes wird vom Zentrum für Schlichtung e. V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, getragen. Informationen: https://www.universalschlichtungsstelle.de

2. Gerichtsstand

Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

3. Anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern bleibt der Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nach Maßgabe von Artikel 6 Absatz 2 der Rom-I-Verordnung unberührt.

Stand: September 2026

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